Banken und das Internet – Banking-Portallösungen als dauerhafter Datenträger?
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 135
- Aufsatz, 136 Wörter
- Seiten 767 -778
- https://doi.org/10.33196/jbl201312076701
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Banken nützen das Internet – in erster Linie via Online-Portal – verstärkt als Kommunikationsmedium mit Kunden, aber auch um ihren Informationspflichten nachzukommen. Die Eignung von Online-Portalen zu Letzterem wird allerdings von der hL in Zweifel gezogen, da eine Gleichstellung von Online-Portalen mit gewöhnlichen Websites erfolgt, die (zu Recht) weder als dauerhafter Datenträger iS der einschlägigen Bestimmungen qualifiziert werden können, noch aktive Übermittlungen („Mitteilungen“) erlauben. Allerdings ist der Vergleich mit gewöhnlichen Websites verfehlt: Im Beitrag wird aufgezeigt, dass Online-Portale häufig weitaus mehr können als gewöhnliche Websites und demnach sowohl als dauerhafter Datenträger qualifiziert werden können, als auch für „Mitteilungen“ geeignet sind.
- Fischer, Johanna
- Kaindl, Claudia
- § 26 ZaDiG
- § 5a VersVG
- aktive Übermittlungspflicht
- JBL 2013, 767
- Öffentliches Recht
- § 27 ZaDiG
- § 5d KSchG
- Umsetzung der Verbraucherrechte-RL
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 3 Z 23 ZaDiG
- Zivilverfahrensrecht
- Verbraucherrecht
- dauerhafter Datenträger
- Informationspflichten
- Online-Portal
- § 2 Abs 11 VKrG
- Website
- Arbeitsrecht
- § 28 ZaDiG
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