Zum Hauptinhalt springen

Internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bei Kindesentführung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts begründet im Anwendungsbereich des Art 5 Nr 2 EuGVVO die Zuständigkeit der Gerichte des Aufenthaltsstaats, ohne dass es auf die „Rechtmäßigkeit“ dieses Aufenthalts ankäme. Es ist somit unerheblich, ob der nunmehrige Aufenthaltsort des Kindes auf ein im Verhältnis zum (anderen) Obsorgeberechtigten unrechtmäßiges Verbringen zurückzuführen ist.

  • LGZ Wien, 07.03.2013, 45 R 315/12z
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 27.06.2013, 1 Ob 91/13h
  • JBL 2013, 808
  • BG Josefstadt, 14.05.2012, 27 Pu 179/10a
  • Art 5 Z 2 EuGVVO
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!