Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 12, Dezember 2013, Band 135
Unfähigkeit zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs kein gesetzlicher Nichtigkeitsgrund / für die Nichtigkeit der Ehe maßgebendes Recht nicht nach Rom III-VO zu bestimmen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 119 Wörter
- Seiten 807-807
- https://doi.org/10.33196/jbl201312080701
30,00 €
inkl MwStDie schon zu Beginn der Ehe bestehende (hier: psychisch bedingte) Unfähigkeit zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs ist kein gesetzlicher Nichtigkeitsgrund. Eine planwidrige Gesetzeslücke liegt nicht vor.
Die Ungültigerklärung einer Ehe wird nicht vom sachlichen Anwendungsbereich der Rom III-VO erfasst. Ausgenommen sind sämtliche Verfahren, die die Ehe infolge von Mängeln bei ihrer Eingehung aufheben, wobei die Frage, ob die Ungültigerklärung ex tunc oder ex nunc wirkt, nicht maßgeblich ist. Dazu zählen insbesondere ex tunc wirkende Verfahren wie die Nichtigerklärung der Ehe. Das für die Nichtigkeit der Ehe maßgebende Recht ist daher weiterhin nach §§ 16, 17 IPRG zu bestimmen.
- JBL 2013, 807
- Art 1 Abs 2 lit c Rom III-VO
- Öffentliches Recht
- § 20 EheG
- LGZ Wien, 19.03.2013, 44 R 126/13z
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Döbling, 27.12.2012, 10 C 19/12f
- Allgemeines Privatrecht
- § 17 Abs 1 IPRG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 19.06.2013, 7 Ob 92/13z
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €