


Bemessung der Abfertigung (alt)
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 727 Wörter, Seiten 711-712
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Bei einer dauerhaften Änderung des Entgelts, wie insbesondere bei einem Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, ist für die Berechnung der Abfertigung grundsätzlich auf das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt abzustellen.
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- OGH, 25.07.2017, 9 ObA 27/17m
- § 23 Abs 1 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2017/225
- OLG Linz, 11.01.2017, 11 Ra 95/16v-12
Bei einer dauerhaften Änderung des Entgelts, wie insbesondere bei einem Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung, ist für die Berechnung der Abfertigung grundsätzlich auf das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt abzustellen.
- OGH, 25.07.2017, 9 ObA 27/17m
- § 23 Abs 1 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2017/225
- OLG Linz, 11.01.2017, 11 Ra 95/16v-12