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Mitterlehner, Patrick

Zur Verschwiegenheitspflicht entsandter Aufsichtsratsmitglieder (§ 88 AktG) unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Kompetenzordnung

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Dass ein Aktionär, der zumindest über eine wesentliche Beteiligung verfügt, „seinen“ Interessenvertreter im Aufsichtsrat hat, entspricht der längst geübten Praxis. Diese Tatsache führt jedoch für das Aufsichtsratsmitglied häufig zu einer Kollision zwischen dem von ihm zu wahrenden Gesellschaftsinteresse und dem Interesse des einflussreichen Aktionärs. Der vorliegende Beitrag versucht das aufgezeigte Spannungsverhältnis unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Kompetenzordnung auszuloten.

  • Mitterlehner, Patrick
  • Kollegialorgan
  • WBL 2017, 669
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
  • Unternehmenswohl
  • Geschäftsführungsbefugnis
  • § 88 AktG
  • § 84 AktG
  • Verschwiegenheitspflicht
  • § 70 AktG
  • Kompetenzordnung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Aktionärsinteresse
  • § 99 AktG
  • § 81 AktG
  • § 96 AktG
  • § 108 AktG
  • § 95 AktG
  • § 118 AktG

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