Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Verfahrensrecht: Zur Auslegung der EuGVVO - Klage einer J. P. wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3763 Wörter, Seiten 698-701

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Verfahrensrecht: Zur Auslegung der EuGVVO - Klage einer J. P. wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte in den Warenkorb legen

1. Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, Klage auf Richtigstellung der Angaben, auf Verpflichtung zur Entfernung der Kommentare und auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei den Gerichten des MS erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet.

Übt die betreffende juristische Person den größten Teil ihrer Tätigkeit in einem anderen MS als dem ihres satzungsmäßigen Sitzes aus, kann sie den mutmaßlichen Urheber der Verletzung unter Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in diesem anderen MS verklagen.

2. Art 7 Nr 2 der VO Nr 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, nicht vor den Gerichten jedes MS, in dessen Hoheitsgebiet die im Internet veröffentlichten Informationen zugänglich sind oder waren, eine Klage auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Kommentare erheben kann.

  • Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von E in Zivil- und Handelssachen
  • WBl-Slg 2017/219
  • EuGH, 17.10.2017, Rs C-194/16, (Bolagsupplysningen OÜ, Ingrid Ilsjan/Svensk Handel AB; Riigikohus [Oberster Gerichtshof, Estland])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice