„Umbrella Claims“ im Lichte der EU-Schadenersatzrichtlinie und des KaWeRÄG 2017
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 31
- Aufsatz, 4397 Wörter
- Seiten 675 -681
- https://doi.org/10.33196/wbl201712067501
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Durch das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz (KaWeRÄG 2017) wurde in Österreich die EU-Schadenersatzrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es war, die in der Praxis bestehenden Hürden bei der Geltendmachung von Kartellschadenersatzansprüchen abzubauen. Es wurde dabei jedoch verabsäumt, die schadenersatzrechtliche Haftung für Preisschirmeffekte („Umbrella Effects“), also Preiserhöhungen durch Kartellaußenseiter „im Windschatten“ des Kartells, ausdrücklich zu regeln. Trotzdem bringen die durch die Novelle neu eingeführten Regelungen auch für Preisschirm-Kläger Erleichterungen mit sich. In diesem Beitrag werden die Auswirkungen der durch das KaWeRÄG 2017 eingeführten Neuerungen auf Preisschirm-Klagen schwerpunktmäßig dargestellt.
- Kohl, David
- Wolf, Christian
- Kartellschadenersatz
- § 37b KartG
- europäisches Kartellrecht
- § 37c KartG
- Preisschirmeffekt
- RL 2014/104/EU
- WBL 2017, 675
- Kartellrecht
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EU-Schadenersatzrichtlinie
- KaWeRÄG 2017
- § 37a KartG
- Umbrella Effect
- § 273 ZPO
- Private Enforcement
- Kartellaußenseiter
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