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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Unternehmensrecht, 163 Wörter
- Seiten 728-728
- https://doi.org/10.33196/wbl201712072801
30,00 €
inkl MwStDie Frage der Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen im Sinn des SDG betrifft seine persönlichen Eigenschaften. Es kommt darauf an, ob jemand in einem solchen Maße vertrauenswürdig ist, wie es die rechtssuchende Bevölkerung von jemandem erwarten darf, der in die Liste der Sachverständigen eingetragen ist. In Ansehung der bedeutsamen Funktion, die dem Sachverständigen bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen und behördlichen Verfahren obliegt, darf daher nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen; bei dieser Beurteilung ist ein strenger Maßstab anzulegen; auch ein einmaliges – gravierendes – Fehlverhalten kann Vertrauensunwürdigkeit begründen. Dabei ist es unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht (hier: 35 Strafverfügungen in den letzten fünf Jahren, davon 33 wegen Geschwindigkeitsübertretung) den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen.
- § 2 Abs 2 Z 1 lit e SDG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2017/233
- VwGH, 28.06.2017, Ra 2017/03/0066
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