


Berücksichtigung von Instandsetzungszehnteln (-fünfzehnteln)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1546 Wörter, Seiten 365-366
30,00 €
inkl MwSt




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§ 4 Abs 7 EStG 1988 ordnet an, dass die dort genannten Instandsetzungsaufwendungen im Jahr des Aufwands sowie in den folgenden neun (ab 2016: 14) Jahren jeweils mit einem (Fünf-)Zehntel als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Der Umstand, dass im ersten oder einem anderen Jahr der Ansatz des entsprechenden (Fünf-)Zehntels rechtswidrig unterblieben ist, ändert daran nichts. Aus § 4 Abs 7 leg cit ergibt sich somit grundsätzlich für jedes der betroffenen Jahre die Betriebsausgabeneigenschaft mit einem (Fünf-)Zehntel.
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- Lenneis, Christian
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- VwGH, 24.09.2020, Ra 2017/13/0062
- WOBL-Slg 2022/60
- § 28 Abs 2 EStG
- Miet- und Wohnrecht
- § 4 Abs 2 Z 2 EStG
- § 4 Abs 7 EStG
§ 4 Abs 7 EStG 1988 ordnet an, dass die dort genannten Instandsetzungsaufwendungen im Jahr des Aufwands sowie in den folgenden neun (ab 2016: 14) Jahren jeweils mit einem (Fünf-)Zehntel als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Der Umstand, dass im ersten oder einem anderen Jahr der Ansatz des entsprechenden (Fünf-)Zehntels rechtswidrig unterblieben ist, ändert daran nichts. Aus § 4 Abs 7 leg cit ergibt sich somit grundsätzlich für jedes der betroffenen Jahre die Betriebsausgabeneigenschaft mit einem (Fünf-)Zehntel.
- Lenneis, Christian
- VwGH, 24.09.2020, Ra 2017/13/0062
- WOBL-Slg 2022/60
- § 28 Abs 2 EStG
- Miet- und Wohnrecht
- § 4 Abs 2 Z 2 EStG
- § 4 Abs 7 EStG