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Vonkilch, Andreas

Neues zum Mietzinsentfall infolge der Corona-Pandemie

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Im Hinblick auf die Umsatzrückgänge des Mieters ist festzuhalten, dass sie dann zu einer Mietzinsminderung führen können, wenn sie Ausdruck – das heißt: unmittelbare Folge – der etwa wegen behördlicher Maßnahmen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sind.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 1107 ABGB
  • § 1096 ABGB
  • LG Salzburg, 22 R 243/21w
  • § 1105 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1104 ABGB
  • WOBL-Slg 2022/57
  • OGH, 30.06.2022, 9 Ob 84/21z
  • BG Salzburg, 12 C 799/20f

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