Erlöschen des im Bestandvertrag eingeräumten Vorkaufsrechts eines Einzelunternehmers bei Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 35
- Rechtsprechung, 101 Wörter
- Seiten 357 -357
- https://doi.org/10.33196/wobl202210035701
30,00 €
inkl MwSt
Ein als Nebenabrede im Bestandvertrag vereinbartes Vorkaufsrecht erlischt mit Beendigung dieses Vertrages. Wird zwischen den Parteien ein Mietvertrag geschlossen, im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Vorkaufsrecht eingeräumt und werden beide Rechte in dieselbe Urkunde aufgenommen, muss die Absicht der Parteien, dieses Vorkaufsrecht unabhängig vom Mietvertrag einzuräumen, deutlich erkennbar erklärt werden.
Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag dem Einzelunternehmer als Inhaber des Einzelunternehmens ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird und dieser in der Folge das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft einbringt. Das Vorkaufsrecht erlischt somit mit der Unternehmensveräußerung.
- OLG Graz, 4 R 181/19y
- WOBL-Slg 2022/56
- § 1074 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1073 ABGB
- LGZ Graz, 48 Cg 27/18p
- OGH, 11.08.2020, 4 Ob 106/20x, Zurückweisung der Revision
- § 1072 ABGB
Weitere Artikel aus diesem Heft