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Eintritt in das Hauptmietverhältnis bei Erwerb eines zuvor verpachteten Unternehmens

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Der Erwerber eines Unternehmens tritt auch dann in das Hauptmietverhältnis hinsichtlich der Geschäftsräumlichkeiten ein, wenn der Veräußerer das Unternehmen zuvor nicht höchstpersönlich betrieben hat. Der verfügende Mieter muss nur Träger des Unternehmens gewesen sein.

  • WOBL-Slg 2022/42
  • OGH, 23.06.2021, 6 Ob 19/21v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 12a MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 138/20p
  • § 863 ABGB

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