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Bittner, Ludwig

Einverleibung einer Höchstbetragshypothek nach lnsolvenzeröffnung

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Das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet. Dieser Umstand hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach lnsolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann. Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung aus den dem Eintragungsgesuch angeschlossenen Urkunden ergibt.

  • Bittner, Ludwig
  • § 36 GBG
  • § 14 GBG
  • § 1 IO
  • BG Donaustadt, TZ 1414/2020
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 451 ABGB
  • § 449 ABGB
  • § 26 GBG
  • § 122 GBG
  • WOBL-Slg 2022/59
  • LGZ Wien, 47 R 116/20m
  • OGH, 26.11.2020, 5 Ob 183/20b

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