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Scharmer, Marco

Vermietung einer Wohnung (auch) zu Freizeitzwecken – Verzicht auf die Geltendmachung des Fehlens eines dringenden Wohnbedürfnisses sowie des Fehlens einer tatsächlichen Nutzung zu Wohnzwecken

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Das Akzeptieren der vom Mieter gewünschten Nutzung der Wohnung zur Ausübung seines Hobbys durch den Vermieter kann von einem redlichen Mieter nur dahin verstanden werden, dass der Bestand des Mietverhältnisses von einer Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken und von einem dringenden Wohnbedürfnis unabhängig sein solle. Die Vereinbarung kann daher nach § 914 ABGB nur als Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung des Fehlens eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder einer eintrittsberechtigten Person sowie des Fehlens einer tatsächlichen Nutzung zu Wohnzwecken durch den Mieter oder eine eintrittsberechtigte Person verstanden werden. Durch eine solche Vereinbarung wird eine Nutzung auch zu Wohnzwecken nicht ausgeschlossen.

  • Scharmer, Marco
  • § 1 MRG
  • BG Josefstadt, 17 C 246/19p
  • § 914 ABGB
  • WOBL-Slg 2022/43
  • § 10 Z 2 lit b RATG
  • § 30 Abs 2 Z 6 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 10 Z 2 lit c RATG
  • § 30 Abs 2 Z 5 MRG
  • OGH, 14.09.2021, 6 Ob 59/21a
  • LGZ Wien, 40 R 219/20g
  • § 14 Abs 3 MRG

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