MRG vs KlGG: Bestandzinsänderung und Bestandvertragseintritt eines Erben bei Flächenpacht zur Errichtung eines Superädifikats
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 35
- Rechtsprechung, 2524 Wörter
- Seiten 340 -343
- https://doi.org/10.33196/wobl202210034003
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Auf Flächenpachtverträge, die zwecks Errichtung eines Superädifikats durch den Pächter abgeschlossen werden, ist das MRG analog anzuwenden. Diese analoge Anwendbarkeit der hier relevanten § 14, § 46 Abs 2 MRG scheitert – mangels planwidriger Gesetzeslücke – an der Anwendbarkeit des KlGG. Dort ist eine vergleichbare, wenn auch nicht idente Möglichkeit zur Anpassung des Bestandzinses vorgesehen: Der Bestandzins kann nicht nur bei Sonderrechtsnachfolge an die aktuellen Richtwerte angepasst werden, sondern kann (generell) bei wesentlicher Änderung der für die Bemessung maßgeblich gewesenen Umstände an diese angepasst werden.
- BG Korneuburg, 2 C 215/19k
- § 1 MRG
- LG Korneuburg, 22 R 49/20s
- Miet- und Wohnrecht
- § 14 MRG
- OGH, 18.03.2021, 5 Ob 162/20i
- § 1 KlGG
- § 15 Abs 1 KlGG
- § 5 Abs 2 KlGG
- WOBL-Slg 2022/46
- § 46 Abs 2 MRG
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