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MRG vs KlGG: Bestandzinsänderung und Bestandvertragseintritt eines Erben bei Flächenpacht zur Errichtung eines Superädifikats

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Auf Flächenpachtverträge, die zwecks Errichtung eines Superädifikats durch den Pächter abgeschlossen werden, ist das MRG analog anzuwenden. Diese analoge Anwendbarkeit der hier relevanten § 14, § 46 Abs 2 MRG scheitert – mangels planwidriger Gesetzeslücke – an der Anwendbarkeit des KlGG. Dort ist eine vergleichbare, wenn auch nicht idente Möglichkeit zur Anpassung des Bestandzinses vorgesehen: Der Bestandzins kann nicht nur bei Sonderrechtsnachfolge an die aktuellen Richtwerte angepasst werden, sondern kann (generell) bei wesentlicher Änderung der für die Bemessung maßgeblich gewesenen Umstände an diese angepasst werden.

  • BG Korneuburg, 2 C 215/19k
  • § 1 MRG
  • LG Korneuburg, 22 R 49/20s
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 14 MRG
  • OGH, 18.03.2021, 5 Ob 162/20i
  • § 1 KlGG
  • § 15 Abs 1 KlGG
  • § 5 Abs 2 KlGG
  • WOBL-Slg 2022/46
  • § 46 Abs 2 MRG

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