Zum Hauptinhalt springen

Betreuer eines Eislaufplatzes – Dienstnehmereigenschaft

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Bei der Beurteilung, ob ein Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit besteht, kommt dem Vertrag die Vermutung seiner Richtigkeit zu. Weicht die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung vom Vertrag ab, sind die wahren Verhältnisse entscheidend.

Hat der Beschäftigte mit einem als Werkvertrag bezeichneten Vertrag die Betreuung eines Eislaufplatzes für eine bestimmte Zeit übernommen und hat er dabei keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und Öffnungszeiten, ist nicht von einem Werkvertrag, sondern von einem Dienstvertrag auszugehen.

  • § 4 Abs 2 ASVG
  • VwGH, 29.04.2015, Zl 2013/08/0196
  • WBl-Slg 2015/159
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!