


Zur Verjährung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 29 Wörter, Seiten 476-476
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Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.
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- § 275 UGB
- OLG Wien, 23.12.2014, 3 R 75/14t
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2015/162
- OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p
Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.
- § 275 UGB
- OLG Wien, 23.12.2014, 3 R 75/14t
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2015/162
- OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p