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Zur Verjährung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer

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Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.

  • § 275 UGB
  • OLG Wien, 23.12.2014, 3 R 75/14t
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2015/162
  • OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p

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