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Flächendeckende Kontrolle durch Alkomattest unzulässig

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Der generelle Einsatz von Alkomaten auf Mitarbeiter, bei denen sich nicht einmal ein Verdacht auf Alkoholisierung zeigt, berührt jedenfalls die Menschenwürde der Arbeitnehmer. Ob damit auch eine Verletzung der Menschenwürde bewirkt wird, kann dahingestellt bleiben, weil der Arbeitgeber in keinem Fall ohne Zustimmung des Betriebsrates zur Durchführung solcher Kontrollen berechtigt ist. Werden die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates verletzt, steht diesem ein Anspruch auf Unterlassung zu, der auch durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden kann.

  • ASG Wien, 12.08.2014, 42 Cga 43/14x-5
  • § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG
  • WBl-Slg 2015/158
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 20.03.2015, 9 ObA 23/15w
  • OLG Wien, 22.12.2014, 7 Ra 95/14p-9

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