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Betriebsübergang und Betriebspension

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Wird im Falle eines Betriebsüberganges eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Pensionsleistungen vom bisherigen Betriebsinhaber gekündigt, kann der Erwerber des Betriebes die Übernahme solcher Pensionszusagen in analoger Anwendung des § 5 Abs 1 AVRAG ablehnen. Dem Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprochen hat, stehen die Ansprüche auf Abfindung seiner Anwartschaften gem § 5 Abs 2 AVRAG zu.

Eine unzulässige Betriebsvereinbarung über begünstigte Flüge, die vom Arbeitgeber stets angewendet wurde, wird Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge. Sie geht auf den Erwerber des Betriebes über. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber anders als der Veräußerer über kein eigenes Luftfahrtunternehmen verfügt. Eine nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung ergibt sich daraus allein nicht.

  • OLG Graz, 03.04.2014, 6 Ra 87/13f-16
  • § 31 Abs 7 ArbVG
  • § 5 Abs 1 AVRAG
  • § 32 Abs 3 ArbVG
  • LG Graz, 27.05.2013, 35 Cga 87/12b-11
  • § 97 Abs 4 ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 863 ABGB
  • OGH, 25.02.2015, 9 ObA 80/14a
  • § 29 ArbVG
  • § 5 Abs 2 AVRAG
  • WBl-Slg 2015/156
  • § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG

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