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Betriebsanlagenbegriff und Gewerbeausübung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 1639 Wörter
- Seiten 302-303
- https://doi.org/10.33196/wbl201705030201
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inkl MwStVoraussetzung für das Vorliegen einer gewerblichen Betriebsanlage nach § 74 Abs 1 GewO 1994 ist es, dass die örtlich gebundene Einrichtung zur regelmäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit bestimmt ist. Das ist der Fall, wenn die Anlage in der Absicht errichtet wurde, auf diesem Standort längere Zeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen. Dabei ist Art und Zweckbestimmung der Anlage, mit der (oder in der) das Gastgewerbe ausgeübt wird, entscheidend. Darüber hinaus kann die Anlage auch bei vorübergehenden Tätigkeiten nach ihrer Art und Zweckbestimmung über längere Zeit der Entfaltung einer gastgewerblichen Tätigkeit dienen.
- WBl-Slg 2017/99
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 21.12.2016, Ra 2016/04/0128
- § 74 Abs 1 GewO
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