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Verbraucherschutz: Zur Auslegung der RL über die Rechte der Verbraucher

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1898 Wörter, Seiten 278-280

30,00 €

inkl MwSt

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Der Begriff „Grundtarif“ in Art 21 der RL 2011/83/EU ist dahin auszulegen, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen. Soweit diese Grenze beachtet wird, ist es unerheblich, ob der betreffende Unternehmer mit dieser Service-Rufnummer Gewinne erzielt.

  • WBl-Slg 2017/86
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 02.03.2017, Rs C-568/15, (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. /comtech GmbH; Landgericht Stuttgart [Deutschland])
  • Art 21 der RL 2011/83/EU des EP und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der RL 93/13/EWG des Rates und der RL 1999/44/EG des EP und des Rates sowie zur Aufhebung der RL 85/577/EWG des Rates und der RL 97/7/EG des

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