


Masseverwalter und Gewerbeberechtigung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 31
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 97 Wörter, Seiten 304-304
30,00 €
inkl MwSt




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Es steht dem Masseverwalter nicht zu, in die durch die Gewerbeberechtigung gegebene subjektiv-öffentliche Rechtsbeziehung des Gewerbeinhabers zum Staat einzugreifen. Bei der Gewerbeberechtigung handelt es sich um ein persönliches Recht, das als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkursmasse gehört, sodass sich die Befugnisse des Masseverwalters nicht auf dieses Recht beziehen. Dem Masseverwalter kommt somit eine Rechtsstellung als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners – bezogen auf dessen Gewerbeberechtigung – nicht zu. Dies gilt auch für Verfahren betreffend die Löschung der Eintragung einer Gewerbeberechtigung in das GISA gemäß § 363 Abs 4 GewO 1994.
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- § 9 AVG
- WBl-Slg 2017/102
- VwGH, 21.12.2016, Ra 2016/04/0036
- § 363 Abs 4 GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Es steht dem Masseverwalter nicht zu, in die durch die Gewerbeberechtigung gegebene subjektiv-öffentliche Rechtsbeziehung des Gewerbeinhabers zum Staat einzugreifen. Bei der Gewerbeberechtigung handelt es sich um ein persönliches Recht, das als nicht der Exekution unterworfenes Vermögen des Gemeinschuldners nicht zur Konkursmasse gehört, sodass sich die Befugnisse des Masseverwalters nicht auf dieses Recht beziehen. Dem Masseverwalter kommt somit eine Rechtsstellung als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners – bezogen auf dessen Gewerbeberechtigung – nicht zu. Dies gilt auch für Verfahren betreffend die Löschung der Eintragung einer Gewerbeberechtigung in das GISA gemäß § 363 Abs 4 GewO 1994.
- § 9 AVG
- WBl-Slg 2017/102
- VwGH, 21.12.2016, Ra 2016/04/0036
- § 363 Abs 4 GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht