


BGH: BILD-Berichterstattung über privaten Restaurantbesuch eines Politikers zulässig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2134 Wörter, Seiten 237-240
20,00 €
inkl MwSt




-
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon möglicherweise betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer an sich privaten Situation zeigen (hier: „bei einem Drink“ beim Abendessen in einer bekannten Berliner Bar), durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.
Amtlicher Leitsatz
-
- Situation
- Bürgermeister
- Art 1 Abs 1 dGG
- § 23 Abs 1 Nr 1 KUG
- Presseberichterstattung
- Art 10 EMRK
- Art 2 Abs 1 dGG
- Veröffentlichung
- BGH, 27.09.2016, VI ZR 310/14, Berliner Bürgermeister privat
- Medienrecht
- Art 8 Abs 1 EMRK
- ZIIR 2017, 237
- privaten
- regierender
- Abendessen in Berliner Bar
- bedeutendes politisches Ereignis
- § 22 KUG
- Informationsinteresse der Allgemeinheit
- Art 5 Abs 1 dGG
- Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon möglicherweise betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer an sich privaten Situation zeigen (hier: „bei einem Drink“ beim Abendessen in einer bekannten Berliner Bar), durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.
Amtlicher Leitsatz
- Situation
- Bürgermeister
- Art 1 Abs 1 dGG
- § 23 Abs 1 Nr 1 KUG
- Presseberichterstattung
- Art 10 EMRK
- Art 2 Abs 1 dGG
- Veröffentlichung
- BGH, 27.09.2016, VI ZR 310/14, Berliner Bürgermeister privat
- Medienrecht
- Art 8 Abs 1 EMRK
- ZIIR 2017, 237
- privaten
- regierender
- Abendessen in Berliner Bar
- bedeutendes politisches Ereignis
- § 22 KUG
- Informationsinteresse der Allgemeinheit
- Art 5 Abs 1 dGG
- Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus