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BGH: BILD-Berichterstattung über privaten Restaurantbesuch eines Politikers zulässig

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Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon möglicherweise betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer an sich privaten Situation zeigen (hier: „bei einem Drink“ beim Abendessen in einer bekannten Berliner Bar), durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.

Amtlicher Leitsatz

  • Situation
  • Bürgermeister
  • Art 1 Abs 1 dGG
  • § 23 Abs 1 Nr 1 KUG
  • Presseberichterstattung
  • Art 10 EMRK
  • Art 2 Abs 1 dGG
  • Veröffentlichung
  • BGH, 27.09.2016, VI ZR 310/14, Berliner Bürgermeister privat
  • Medienrecht
  • Art 8 Abs 1 EMRK
  • ZIIR 2017, 237
  • privaten
  • regierender
  • Abendessen in Berliner Bar
  • bedeutendes politisches Ereignis
  • § 22 KUG
  • Informationsinteresse der Allgemeinheit
  • Art 5 Abs 1 dGG
  • Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus

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