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![EuGH: Zu den Informationsanforderungen an Print-Anzeigen, wenn die darin beworbenen Produkte nur online zu bestellen sind EuGH: Zu den Informationsanforderungen an Print-Anzeigen, wenn die darin beworbenen Produkte nur online zu bestellen sind](https://www.verlagoesterreich.at/media/6d/ae/31/1699701753/ziir20172_1699701753.5271.png)
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Zeitschrift für Informationsrecht
EuGH: Zu den Informationsanforderungen an Print-Anzeigen, wenn die darin beworbenen Produkte nur online zu bestellen sind
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2017
- Judikatur, 4278 Wörter
- Seiten 219-225
- https://doi.org/10.33196/ziir201702021901
20,00 €
inkl MwStDie Werbeanzeige einer Online-Versandplattform in einem Printmedium mit entsprechenden Angaben zu Produkten und Preisen ist als „Aufforderung zum Kauf“ nach Art 2 lit i RL 29/2005/EG (UGP-RL ) zu verstehen.
Der damit verbundene Medienbruch ist nach Art 7 Abs 4 lit c UGP-RL keinesfalls per se unlauter. Es obliegt vielmehr den nationalen Gerichten in jedem Einzelfall nach Art 7 Abs 3 UGP-RL zu prüfen, ob es aufgrund räumlicher Beschränkungen in dem Werbetext gerechtfertigt ist, Angaben zum Anbieter der beworbenen Produkte nur auf der Online-Verkaufsplattform zur Verfügung zu stellen.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- EuGH, 30.03.2017, C-146/16, Verband Sozialer Wettbewerb/DHL Paket
- Vorenthaltung wesentlicher Informationen
- § 5a Abs 2 dUWG
- § 5a Abs 3 dUWG
- Unlautere Geschäftspraktiken
- ZIIR 2017, 219
- Medienrecht
- Medienbruch
- Zugang zu diesen Informationen über die Website
- Art 7 Abs 3 und 4 RL 2005/29/EG
- Werbung in einem Printmedium
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