Der Schutz pflegebedürftiger Erblasser vor Fremdbestimmung – eine kritische Bestandsaufnahme
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 135
- Aufsatz, 114 Wörter
- Seiten 681 -697
- https://doi.org/10.33196/jbl201311068101
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Testamente werden häufig erst in einem hohen Lebensalter errichtet. Bei einer stetig steigenden Lebenserwartung bedeutet dies, dass Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung immer älter sind und damit in Zukunft wohl immer häufiger aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in Pflegeheimen untergebracht sein werden oder der Begleitung durch professionelle Pfleger bedürfen. Aufgrund der Asymmetrien im Pflegeverhältnis ist die Selbstbestimmungsfreiheit des pflegebedürftigen Erblassers einer gewissen Gefahr ausgesetzt, die von unterschiedlichen Rechtordnungen erkannt und zum Anlass genommen wurde, Vorschriften zum Schutz der Testierfreiheit einzuführen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Lösungen im deutschen, französischen und belgischen Recht und unterzieht vor diesem Hintergrund erstmals die wenig übersichtliche österreichische Rechtslage einer kritischen Analyse.
- Christandl, Gregor
- Heimbewohner
- § 6 Abs 2 lit j Knt Heimgesetz
- Pflegeheime
- § 14 deutsches HeimG
- JBL 2013, 681
- Art 909 Code civil (Frankreich, Belgien)
- § 943 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 12 Tir Heimgesetz
- § 6a Sbg Pflegegesetz
- § 568 ABGB
- § 10 Abs 3 Oö Alten- und Pflegeheim-VO
- § 27 Wr Wohn- und Pflegeheimgesetz
- Straf- und Strafprozessrecht
- Erbrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 569 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 12 Nö Wohn- und Tagesbetreuungs-VO
- Art 15 Abs 9 B-VG
- Personenbetreuung
- Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG
- Zivilverfahrensrecht
- Altenheime
- Testierfreiheit
- Selbstbestimmung
- § 1 Abs 1 VO über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung
- Geschenkannahme
- § 879 Abs 1 ABGB
- Testierverbot
- Arbeitsrecht
- relative Erbunfähigkeit
- § 11 Vbg Pflegeheimgesetz
- Art 12 Abs 4 Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz von Menschen mit Behinderung
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