


Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 135
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 6939 Wörter, Seiten 743-750
30,00 €
inkl MwSt




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Wenn alle Tatbestandsmerkmale der „Beteiligung“ an einer kriminellen Vereinigung lediglich durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen der Vereinigung erfüllt sind, so hat die Strafbarkeit nach § 278 Abs 1 (Abs 3 Fall 1) StGB hinter jener der spezielleren und jeweils höher bestraften Qualifikationsdelikte (hier: § 130 Fall 2 StGB) zurückzutreten, schließt doch dieser Deliktstypus den anderen Begriff notwendig in sich ein (Spezialität).
Für die Strafbarkeit der Fälle 2 und 3 des § 278 Abs 3 StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung.
-
- Schmoller, Kurt
-
- § 130 StGB
- JBL 2013, 743
- Öffentliches Recht
- LG St. Pölten, 27.06.2005, 9 Hv 84/05v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 19.02.2009, 12 Os 152/08g
- Zivilverfahrensrecht
- § 278 StGB
- Arbeitsrecht
Wenn alle Tatbestandsmerkmale der „Beteiligung“ an einer kriminellen Vereinigung lediglich durch die Begehung einer strafbaren Handlung im Rahmen der Vereinigung erfüllt sind, so hat die Strafbarkeit nach § 278 Abs 1 (Abs 3 Fall 1) StGB hinter jener der spezielleren und jeweils höher bestraften Qualifikationsdelikte (hier: § 130 Fall 2 StGB) zurückzutreten, schließt doch dieser Deliktstypus den anderen Begriff notwendig in sich ein (Spezialität).
Für die Strafbarkeit der Fälle 2 und 3 des § 278 Abs 3 StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung.
- Schmoller, Kurt
- § 130 StGB
- JBL 2013, 743
- Öffentliches Recht
- LG St. Pölten, 27.06.2005, 9 Hv 84/05v
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 19.02.2009, 12 Os 152/08g
- Zivilverfahrensrecht
- § 278 StGB
- Arbeitsrecht