


Einstellung der Exekution wegen (fingierter) Zustimmung des betreibenden Gläubigers auch bei unbegründetem Einstellungsantrag des Verpflichteten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 135
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1018 Wörter, Seiten 735-736
30,00 €
inkl MwSt




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Die – wenn auch nach § 56 Abs 2 EO fingierte – Zustimmung des betreibenden Gläubigers zur vom Verpflichteten beantragten Einstellung der Exekution erfüllt immer den Tatbestand des § 39 Abs 1 Z 6 EO. Die Exekution ist in diesem Fall auch dann einzustellen, wenn der Verpflichtete seinen Einstellungsantrag mit einem tatsächlich nicht vorliegenden Einstellungsgrund begründete (ausdrückliche Ablehnung von RIS-Justiz RS0001069).
-
- § 39 Abs 1 Z 6 EO
- Öffentliches Recht
- LG Wiener Neustadt, 28.02.2013, 17 R 114/12d115/12a
- OGH, 15.05.2013, 3 Ob 78/13m
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Mödling, 21.02.2011, 12 E 2945/10x
- Zivilverfahrensrecht
- BG Mödling, 10.07.2012, 12 E 2945/10x
- JBL 2013, 735
- § 56 Abs 2 EO
- Arbeitsrecht
Die – wenn auch nach § 56 Abs 2 EO fingierte – Zustimmung des betreibenden Gläubigers zur vom Verpflichteten beantragten Einstellung der Exekution erfüllt immer den Tatbestand des § 39 Abs 1 Z 6 EO. Die Exekution ist in diesem Fall auch dann einzustellen, wenn der Verpflichtete seinen Einstellungsantrag mit einem tatsächlich nicht vorliegenden Einstellungsgrund begründete (ausdrückliche Ablehnung von RIS-Justiz RS0001069).
- § 39 Abs 1 Z 6 EO
- Öffentliches Recht
- LG Wiener Neustadt, 28.02.2013, 17 R 114/12d115/12a
- OGH, 15.05.2013, 3 Ob 78/13m
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Mödling, 21.02.2011, 12 E 2945/10x
- Zivilverfahrensrecht
- BG Mödling, 10.07.2012, 12 E 2945/10x
- JBL 2013, 735
- § 56 Abs 2 EO
- Arbeitsrecht