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Vorkaufsrecht: Kein Wiederaufleben durch Änderung der Zahlungsmodalitäten des Drittvertrags

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 135
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2998 Wörter, Seiten 723-726

30,00 €

inkl MwSt

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Eine mit Wirkung ex nunc vorgenommene Änderung der Zahlungsmodalitäten des Drittvertrags löst keine neue Anbietungsverpflichtung des Vorkaufsverpflichteten aus.

Die Einlösungsfrist des § 1075 ABGB beginnt mit dem auf die Anbietung folgenden Tag.

  • LG Salzburg, 15.11.2012, 53 R 168/12f
  • Öffentliches Recht
  • § 1075 ABGB
  • BG Zell am See, 08.05.2012, 15 C 496/10b
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2013, 723
  • OGH, 07.05.2013, 2 Ob 27/13d
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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