Der Zugang formbedürftiger Willenserklärungen und die Bürgschaft per Fax
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 137
- Aufsatz, 9864 Wörter
- Seiten 681 -692
- https://doi.org/10.33196/jbl201511068101
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Seit dem Aufkommen moderner Fernkommunikationsmittel (zB Fax, E-Mail) ist umstritten, ob eine unterschriebene Bürgschaftserklärung, die unter Verwendung eines solchen Fernkommunikationsmittels versandt wird, gültig ist. Der OGH ist vor zwei Jahren von seiner bisherigen Rsp abgegangen und hat die Gültigkeit bejaht, was in dem bisher zu dieser neueren Rsp ergangenen Schrifttum ausschließlich auf Ablehnung stieß. Dabei blieb die eigentlich grundlegende (und in Österreich bisher nicht eingehend untersuchte) Frage, ob der nicht formgerechte Zugang formbedürftiger Willenserklärungen überhaupt zulässig ist, unbehandelt. Diese Lücke soll der vorliegende Beitrag schließen. Im Anschluss daran setzt sich der Beitrag mit der neuen Rsp zur Bürgschaft per Fax auseinander und begrüßt sie – wenn auch nur im Ergebnis.
- Stiglbauer, Thomas
- § 862 ABGB
- Willenserklärung
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- Straf- und Strafprozessrecht
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- Allgemeines Privatrecht
- Formpflicht
- Zugang
- § 125 BGB
- Art 493 Abs 1 OR
- Art 13 OR
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- Zivilverfahrensrecht
- § 130 BGB
- JBL 2015, 681
- § 862a ABGB
- § 766 BGB
- Bürgschaft
- § 1346 Abs 2 ABGB
- § 886 ABGB
- Arbeitsrecht
- MMS.
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