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IG-L: keine Ausnahme für Elektroautos

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Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) enthält für Elektroautos keine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen. § 3 der Sbg Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-VO, dessen Wortlaut Elektroautos mitumfasst, kann daher nicht dahin ausgelegt werden, dass Elektroautos nicht unter die Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen.

  • § 14 Abs 2 IG-L
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 30 Abs 1 Z 4 IG-L
  • VwGH, 29.07.2015, Ra 2015/07/0078
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 3 Abs 1 Sbg Westautobahn-GeschwindigkeitsbeschränkungsVO
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2015, 738

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