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Heft 11, November 2015, Band 137
Kein Rekurs des Antragsgegners gegen Zurückweisung des Antrags wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs in streitähnlichen außerstreitigen Zweiparteienverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1411 Wörter
- Seiten 728-729
- https://doi.org/10.33196/jbl201511072801
30,00 €
inkl MwStAuch in einem streitähnlichen außerstreitigen Zweiparteienverfahren (hier: wegen Entschädigung gemäß § 117 WRG) steht dem Antragsgegner kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zu, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den vom Erstgericht wegen Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs zurückgewiesenen Antrags aufträgt.
- § 117 WRG
- LGZ Graz, 19.12.2014, 17 Nc 7/14d
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OLG Graz, 29.01.2015, 2 R 16/15p
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 18.06.2015, 1 Ob 62/15x
- § 48 Abs 1 AußStrG
- JBL 2015, 728
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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