Zum Hauptinhalt springen

Kein Rekurs des Antragsgegners gegen Zurückweisung des Antrags wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs in streitähnlichen außerstreitigen Zweiparteienverfahren

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Auch in einem streitähnlichen außerstreitigen Zweiparteienverfahren (hier: wegen Entschädigung gemäß § 117 WRG) steht dem Antragsgegner kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zu, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den vom Erstgericht wegen Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs zurückgewiesenen Antrags aufträgt.

  • § 117 WRG
  • LGZ Graz, 19.12.2014, 17 Nc 7/14d
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Graz, 29.01.2015, 2 R 16/15p
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 18.06.2015, 1 Ob 62/15x
  • § 48 Abs 1 AußStrG
  • JBL 2015, 728
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!