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Schima, Georg/​Toscani, Valerie

Die Vertretung der AG bei Rechtsgeschäften mit dem Vorstand (§ 97 Abs 1 AktG)

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„Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern zu vertreten [und gegen diese die von der Hauptversammlung beschlossenen Rechtsstreitigkeiten zu führen].“

In den letzten Jahren haben sich einige Vertreter der Lehre von der bis dahin einhellig vertretenen Auslegung von § 97 Abs 1 AktG abgewendet. Sie plädieren für ein Vertretungsmonopol des Aufsichtsrates bei Rechtsgeschäften der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern. Dem eigentlich klaren Wortlaut von § 97 Abs 1 AktG wird dabei mittels einer fragwürdigen teleologischen Reduktion ein Inhalt beigemessen, den er nicht hat.

  • Schima, Georg
  • Toscani, Valerie
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  • § 75 AktG
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  • § 71 Abs 1 AktG
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  • § 95 Abs 5 AktG
  • Related-parties-Geschäfte
  • § 301 Abs 1 GmbHG
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2012, 482

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