Die Vertretung der AG bei Rechtsgeschäften mit dem Vorstand (§ 97 Abs 1 AktG)
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Aufsatz, 10910 Wörter
- Seiten 482 -495
- https://doi.org/10.33196/jbl201208048201
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„Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern zu vertreten [und gegen diese die von der Hauptversammlung beschlossenen Rechtsstreitigkeiten zu führen].“
In den letzten Jahren haben sich einige Vertreter der Lehre von der bis dahin einhellig vertretenen Auslegung von § 97 Abs 1 AktG abgewendet. Sie plädieren für ein Vertretungsmonopol des Aufsichtsrates bei Rechtsgeschäften der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern. Dem eigentlich klaren Wortlaut von § 97 Abs 1 AktG wird dabei mittels einer fragwürdigen teleologischen Reduktion ein Inhalt beigemessen, den er nicht hat.
- Schima, Georg
- Toscani, Valerie
- Anstellungsvertrag
- § 75 AktG
- Abberufung
- Insichgeschäft
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 80 AktG
- Europa- und Völkerrecht
- Vorstand
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- zustimmungspflichtige Geschäfte
- § 71 Abs 1 AktG
- Aufsichtsrat
- § 95 Abs 5 AktG
- Related-parties-Geschäfte
- § 301 Abs 1 GmbHG
- Arbeitsrecht
- JBL 2012, 482
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