Zulässiges Vorbringen bei der Nichtigkeitsbeschwerde
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Rechtsprechung, 1292 Wörter
- Seiten 539 -540
- https://doi.org/10.33196/jbl201208053901
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Die Behauptung der Verfassungswidrigkeit eines – durch ein Gericht fehlerfrei – angewendeten Strafgesetzes stellt kein zulässiges Vorbringen bei der Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes dar. Ein Wahrspruch enthält alle jene wesentlichen Sachverhaltselemente, die zur Subsumtion erforderlich sind, und das Urteil demnach in diesem Sinn durchaus als begründet anzusehen ist – es besteht kein Anlass, einen Antrag gem Art 89 Abs 2 S 2 B-VG beim VfGH zu stellen. Eine Anfechtungsmöglichkeit bietet – wenn auch im eingeschränkten Umfang – § 345 Abs 1 Z 10a StPO. Dieser Nichtigkeitsgrund greift erst dann, wenn aktenkundige Beweisergebnisse vorliegen, die nach allgemein menschlicher Erfahrung gravierende Bedenken gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen konstatierten Tatsachen aufkommen lassen. Eine über die Prüfung erheblicher Bedenken hinausgehende Auseinandersetzung mit der Überzeugungskraft von Beweisergebnissen wird dadurch nicht eröffnet.
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2012, 539
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 07.06.2011, 12 Os 48/11t
- Art 89 Abs 2 B-VG
- Zivilverfahrensrecht
- LG Korneuburg, 15.10.2010, 702 Hv 1/10f
- Art 6 MRK
- § 345 Abs 1 Z 10a StPO
- Arbeitsrecht
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