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Unternehmerqualifikation eines GmbH-Gesellschafters

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Für die Unternehmerqualifikation eines (hier: geschäftsführenden) GmbH-Gesellschafters ist erforderlich, dass er die Mehrheit der Geschäftsanteile oder zumindest 50 % hievon hält. Eine geringere Beteiligung (ohne gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität) verschafft dem Gesellschafter typischerweise keinen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung.

  • § 1 UGB
  • JBL 2012, 524
  • OGH, 24.04.2012, 2 Ob 169/11h
  • Öffentliches Recht
  • LG Linz, 06.04.2011, 4 Cg 77/10a
  • § 1 KSchG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Linz, 22.07.2011, 1 R 103/11i
  • Arbeitsrecht

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