


Grundschema der Behauptungs- und Beweislast bei Verletzung von Sorgfaltsverbindlichkeiten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 134
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1843 Wörter, Seiten 522-524
30,00 €
inkl MwSt




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Bei Sorgfaltsverbindlichkeiten, wie sie den Anlageberater treffen, ergibt sich für die Behauptungs- und Beweislast folgendes Grundschema: Der Geschädigte hat den Schaden (Umfang, Höhe), die Sorgfaltswidrigkeit (rechtswidriges Verhalten) und den kausalen Zusammenhang zwischen Sorgfaltsverletzung und Schaden zu behaupten und zu beweisen. Der Schädiger kann sich durch den Beweis entlasten, dass ihn an der Sorgfaltswidrigkeit kein subjektives Verschulden trifft (§ 1297 ABGB).
Der Rücktritt nach § 5 KMG oder § 3 KSchG kann nicht dem bloßen Vermittler gegenüber erklärt werden.
-
- Öffentliches Recht
- § 1297 ABGB
- § 3 KSchG
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 1296 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- OLG Linz, 07.09.2011, 6 R 282/11z
- Allgemeines Privatrecht
- § 1298 ABGB
- § 5 KMG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 14.12.2011, 3 Ob 225/11a
- LG Linz, 20.02.2011, 15 Cg 24/10p
- JBL 2012, 522
- Arbeitsrecht
Bei Sorgfaltsverbindlichkeiten, wie sie den Anlageberater treffen, ergibt sich für die Behauptungs- und Beweislast folgendes Grundschema: Der Geschädigte hat den Schaden (Umfang, Höhe), die Sorgfaltswidrigkeit (rechtswidriges Verhalten) und den kausalen Zusammenhang zwischen Sorgfaltsverletzung und Schaden zu behaupten und zu beweisen. Der Schädiger kann sich durch den Beweis entlasten, dass ihn an der Sorgfaltswidrigkeit kein subjektives Verschulden trifft (§ 1297 ABGB).
Der Rücktritt nach § 5 KMG oder § 3 KSchG kann nicht dem bloßen Vermittler gegenüber erklärt werden.
- Öffentliches Recht
- § 1297 ABGB
- § 3 KSchG
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 1296 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- OLG Linz, 07.09.2011, 6 R 282/11z
- Allgemeines Privatrecht
- § 1298 ABGB
- § 5 KMG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 14.12.2011, 3 Ob 225/11a
- LG Linz, 20.02.2011, 15 Cg 24/10p
- JBL 2012, 522
- Arbeitsrecht