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Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung

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Bei Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung ist eine Eventualfrage in Richtung des Verbrechens des Totschlags nicht zu stellen.

  • JST-Slg 2023/46
  • § 8 StPO
  • § 76 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 345 Abs 1 Z 6 StPO
  • OGH, 26.04.2023, 12 Os 32/23g12 Os 33/23d
  • § 75 StGB

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