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Verwendung der Rücklage

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Bei Prüfung der Voraussetzungen zur Leistung von Geldbeträgen aus dem Titel der Rücklage ist der zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt auf dem Rücklagenkonto tatsächlich erliegende Geldbetrag zugrunde zu legen.

  • § 150 Abs 3 StVG
  • § 54a StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Wien, 13.12.2022, 194 Bl 57/22z
  • OLG Wien, 27.04.2023, 32 Bs 16/23x
  • JST-Slg 2023/52
  • § 54 StVG

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