


Suchtgifthandel, Überlassen, Suchtgift, Reinheitsgehalt, Wirkstoffmenge, Wahlfeststellungen, Begründungsmangel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1296 Wörter, Seiten 350-351
20,00 €
inkl MwSt




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Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen erfordern Feststellungen zu Wirkstoffart und Wirkstoffmenge des Suchtgifts im Zeitpunkt der Tatbegehung (bei § 28a Abs 1 5. Fall SMG somit zum Zeitpunkt des Überlassens). Die Beschaffenheit im Zeitpunkt der späteren Konsumation ist nicht maßgeblich.
Wahldeutige Feststellungen zur Wirkstoffmenge verschiedener Suchtgifte reichen aus, wenn sie zur gleichen rechtlichen Subsumtion führen.
-
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 1. und 5. Fall SMG
- § 281 Abs 1 Z 5 StPO
- JST-Slg 2023/49
- OGH, 31.01.2023, 11 Os 120/22i
Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen erfordern Feststellungen zu Wirkstoffart und Wirkstoffmenge des Suchtgifts im Zeitpunkt der Tatbegehung (bei § 28a Abs 1 5. Fall SMG somit zum Zeitpunkt des Überlassens). Die Beschaffenheit im Zeitpunkt der späteren Konsumation ist nicht maßgeblich.
Wahldeutige Feststellungen zur Wirkstoffmenge verschiedener Suchtgifte reichen aus, wenn sie zur gleichen rechtlichen Subsumtion führen.
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 1. und 5. Fall SMG
- § 281 Abs 1 Z 5 StPO
- JST-Slg 2023/49
- OGH, 31.01.2023, 11 Os 120/22i