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Suchtgifthandel, Überlassen, Suchtgift, Reinheitsgehalt, Wirkstoffmenge, Wahlfeststellungen, Begründungsmangel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 10
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1296 Wörter, Seiten 350-351

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Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen erfordern Feststellungen zu Wirkstoffart und Wirkstoffmenge des Suchtgifts im Zeitpunkt der Tatbegehung (bei § 28a Abs 1 5. Fall SMG somit zum Zeitpunkt des Überlassens). Die Beschaffenheit im Zeitpunkt der späteren Konsumation ist nicht maßgeblich.

Wahldeutige Feststellungen zur Wirkstoffmenge verschiedener Suchtgifte reichen aus, wenn sie zur gleichen rechtlichen Subsumtion führen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 1. und 5. Fall SMG
  • § 281 Abs 1 Z 5 StPO
  • JST-Slg 2023/49
  • OGH, 31.01.2023, 11 Os 120/22i

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