


Verbotsgesetz-Novelle 2023 – der Ministerialentwurf
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben
- Umfang:
- 1831 Wörter, Seiten 265-267
20,00 €
inkl MwSt




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Die Novelle zum Verbotsgesetz gestaltet zum einen die §§ 3g und 3h VerbotsG durchaus erheblich um und führt dabei auch zu einer Strafverschärfung, zum anderen wird die inländische Gerichtsbarkeit für die §§ 3a und 3b sowie 3g und 3h VerbotsG eigens geregelt. Neu sind auch eine Regelung des Amtsverlusts im VerbotsG sowie eine Einziehungsbestimmung. Damit werden Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt. Geplant ist ein Inkrafttreten am 1.12.2023.
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- Tipold, Alexander
-
- § 3l VerbotsG
- § 3h VerbotsG
- Art III EGVG
- Einziehung
- JST 2023, 265
- § 3m VerbotsG
- § 34 VBG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Nationalsozialistische Wiederbetätigung
- § 3n VerbotsG
- Leugnen nationalsozialistischer Verbrechen
- Verharmlosen
- Amtsverlust
- Inländische Gerichtsbarkeit
- § 3g VerbotsG
- § 3k VerbotsG
Die Novelle zum Verbotsgesetz gestaltet zum einen die §§ 3g und 3h VerbotsG durchaus erheblich um und führt dabei auch zu einer Strafverschärfung, zum anderen wird die inländische Gerichtsbarkeit für die §§ 3a und 3b sowie 3g und 3h VerbotsG eigens geregelt. Neu sind auch eine Regelung des Amtsverlusts im VerbotsG sowie eine Einziehungsbestimmung. Damit werden Vorhaben des Regierungsprogramms umgesetzt. Geplant ist ein Inkrafttreten am 1.12.2023.
- Tipold, Alexander
- § 3l VerbotsG
- § 3h VerbotsG
- Art III EGVG
- Einziehung
- JST 2023, 265
- § 3m VerbotsG
- § 34 VBG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Nationalsozialistische Wiederbetätigung
- § 3n VerbotsG
- Leugnen nationalsozialistischer Verbrechen
- Verharmlosen
- Amtsverlust
- Inländische Gerichtsbarkeit
- § 3g VerbotsG
- § 3k VerbotsG