Sekundäre Viktimisierung einer Minderjährigen durch unzureichenden Schutz vor den mutmaßlichen Tätern im Ermittlungs- und Strafverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 10
- Judikatur, 3615 Wörter
- Seiten 360 -364
- https://doi.org/10.33196/jst202304036001
20,00 €
inkl MwSt
Der mangelhafte Schutz der persönlichen Integrität eines minderjährigen Opfers sexueller Gewalt, das sich in einer Situation akuter Verletzlichkeit befindet, führt zu einer sekundären Viktimisierung des Opfers im Verfahren und verstößt gegen Art 3 EMRK. Die Strafverfolgungsbehörden können durch wiederholte Befragungen zum sexuellen Missbrauch durch Ermittler des anderen Geschlechts, durch Befragungen am Ort des angeblichen Missbrauchs, durch mehrmaligen direkten Kontakt des Opfers mit den mutmaßlichen Tätern sowie durch Befragungen des Opfers durch Ermittler und Gericht entgegen psychologischer Gutachten, eine Retraumatisierung des Opfers auslösen.
- EGMR, 07.02.2023, Nr 36328/20, B ./. Russland
- JST-Slg 2023/3
- Art 3 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft