Zum Hauptinhalt springen

Sekundäre Viktimisierung einer Minderjährigen durch unzureichenden Schutz vor den mutmaßlichen Tätern im Ermittlungs- und Strafverfahren

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der mangelhafte Schutz der persönlichen Integrität eines minderjährigen Opfers sexueller Gewalt, das sich in einer Situation akuter Verletzlichkeit befindet, führt zu einer sekundären Viktimisierung des Opfers im Verfahren und verstößt gegen Art 3 EMRK. Die Strafverfolgungsbehörden können durch wiederholte Befragungen zum sexuellen Missbrauch durch Ermittler des anderen Geschlechts, durch Befragungen am Ort des angeblichen Missbrauchs, durch mehrmaligen direkten Kontakt des Opfers mit den mutmaßlichen Tätern sowie durch Befragungen des Opfers durch Ermittler und Gericht entgegen psychologischer Gutachten, eine Retraumatisierung des Opfers auslösen.

  • EGMR, 07.02.2023, Nr 36328/20, B ./. Russland
  • JST-Slg 2023/3
  • Art 3 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!