


Mord, Unterlassen, unmittelbare Mittäterschaft, Vergewaltigung, Mangel des Wahrspruchs
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1425 Wörter, Seiten 339-341
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Ein Mangel des Wahrspruchs iS des § 345 Abs 1 Z 9 StPO liegt nur dann vor, wenn der Wahrspruch zufolge seiner Undeutlichkeit, seiner Unvollständigkeit oder seines inneren Widerspruchs kein verlässliches Bild von der Meinung der Geschworenen abgibt und damit als Basis für ein Urteil unbrauchbar ist.
-
- § 33 StGB
- § 330 StPO
- § 12 1. Fall StGB
- JST-Slg 2023/43
- § 34 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 311 StPO
- § 75 StGB
- § 312 StPO
- § 331 StPO
- § 310 StPO
- OGH, 31.05.2023, 13 Os 14/23t
- § 345 Abs 1 Z 7 StPO
- § 2 StGB
- § 9 StPO
Ein Mangel des Wahrspruchs iS des § 345 Abs 1 Z 9 StPO liegt nur dann vor, wenn der Wahrspruch zufolge seiner Undeutlichkeit, seiner Unvollständigkeit oder seines inneren Widerspruchs kein verlässliches Bild von der Meinung der Geschworenen abgibt und damit als Basis für ein Urteil unbrauchbar ist.
- § 33 StGB
- § 330 StPO
- § 12 1. Fall StGB
- JST-Slg 2023/43
- § 34 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 311 StPO
- § 75 StGB
- § 312 StPO
- § 331 StPO
- § 310 StPO
- OGH, 31.05.2023, 13 Os 14/23t
- § 345 Abs 1 Z 7 StPO
- § 2 StGB
- § 9 StPO