


Gefährliche Drohung und versuchte Schutzgelderpressung per WhatsApp
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 897 Wörter, Seiten 346-347
20,00 €
inkl MwSt




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Ob die Bedrohte die inkriminierte Äußerung tatsächlich ernst genommen hat, ist für eine Tatbeurteilung nach § 107 Abs 1 StGB nicht entscheidend.
Entsprechend dem Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe gem § 270 Abs 2 Z 5 StPO müssen sich die Tatrichter nicht mit sämtlichen Details einer als unglaubwürdig verworfenen Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen.
-
- § 15 StGB
- § 107 Abs 1 StGB
- § 270 Abs 2 Z 5 StPO
- § 144 Abs 1 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 26.04.2023, 12 Os 26/23z
- JST-Slg 2023/47
Ob die Bedrohte die inkriminierte Äußerung tatsächlich ernst genommen hat, ist für eine Tatbeurteilung nach § 107 Abs 1 StGB nicht entscheidend.
Entsprechend dem Gebot zu gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe gem § 270 Abs 2 Z 5 StPO müssen sich die Tatrichter nicht mit sämtlichen Details einer als unglaubwürdig verworfenen Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen.
- § 15 StGB
- § 107 Abs 1 StGB
- § 270 Abs 2 Z 5 StPO
- § 144 Abs 1 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 26.04.2023, 12 Os 26/23z
- JST-Slg 2023/47