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Fürsorgepflicht und Strafanzeige

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Auch den Beschäftiger eines überlassenen Arbeitnehmers können Fürsorgepflichten auf vertraglicher Grundlage treffen.

Eine objektiv unrichtige Beschuldigung in Anzeigen gem § 80 Abs 1 StPO, die den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens nicht überschreitet, ist nur dann rechtswidrig, wenn sie wider besseres Wissen erhoben wird. Eigene Überprüfungen des Sachverhalts braucht der Arbeitgeber (Beschäftiger) nicht vornehmen, wenn bereits Ermittlungen der Behörden im Gange sind.

  • § 1157 ABGB
  • OGH, 24.06.2016, 9 ObA 64/16a
  • WBl-Slg 2016/193
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Leoben, 20.05.2015, 23 Cga 88/13b-32
  • OLG Graz, 25.02.2016, 7 Ra 76/15y-38

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