Informationsrechte als schiedsfähige Ansprüche
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Aufsatz, 3757 Wörter
- Seiten 537 -542
- https://doi.org/10.33196/wbl201610053701
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Die Informationsrechte des Gesellschafters sind vor allem im Wege einer höchstrichterlichen Rechtsfortbildung, kürzlich aber auch durch den Gesetzgeber im Rahmen der GesbR-Reform ausgebaut und erweitert worden. Die Realisierung dieser Ansprüche erfolgt – effizient und kostengünstig – im außerstreitigen Verfahren. – In der Entscheidung 6 Ob 5/14z vertritt der OGH allerdings die Meinung, dass eine Schiedsklausel auch Informationsansprüche einschließe. Ein Gesellschafter, der Einsicht in die Geschäftsunterlagen nehmen will oder Auskünfte erhalten möchte, muss also ein Schiedsgericht oder mehrere Schiedsgerichte bemühen. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen und plädiert für ein alternatives Verständnis.
- Harrer, Friedrich
- Neumayr, Matthias
- WBL 2016, 537
- § 22 GmbHG
- Informationsrechte des Gesellschafters
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 577 ZPO
- § 578 ZPO
- § 1194 ABGB
- objektive Schiedsfähigkeit
- außerstreitiges Verfahren
- § 118 UGB
- § 579 ZPO
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