Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Geldwäscherei, Verfügungsmöglichkeit durch Vermittlung von Bitcoins
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 7
- Judikatur, 3217 Wörter
- Seiten 55-59
- https://doi.org/10.33196/jst202001005501
20,00 €
inkl MwSt„Ansichgebracht“ in Sinne von § 165 Abs 2 1. Fall StGB ist ein Vermögensbestandteil bei Erlangen faktischer Verfügungsmacht darüber. Eine solche ist nicht erst – wie bei der Hehlerei (§ 164 StGB) – bei Erwerb des Gewahrsams anzunehmen, sondern bereits bei der ab Einlangen darauf bestehenden Möglichkeit, über den Vermögensbestandteil in Form eines Positivsaldos auf einem Konto (etwa durch Behebungen oder Überweisungen) verfügen zu können. Ein Verkaufsauftrag über eine Gesamtmenge von beim Vortäter bereits vorhandenen Bitcoins samt dessen Verfügungsmöglichkeit („privater Schlüssel“) zum Transfer ist unter die Begehungsweise des § 165 Abs 2 erster Fall StGB subsumierbar.
- Birklbauer, Alois
- § 165 Abs 2 StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2020/3
- OLG, 30.09.2019, 10 Bs 246/19a
- § 212 Z 2 StPO
- § 212 Z 3 StPO
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €