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Holocaust-Leugnung wird nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art 10 EMRK gedeckt
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 7
- Judikatur, 2017 Wörter
- Seiten 89-91
- https://doi.org/10.33196/jst202001008901
20,00 €
inkl MwStEine Verurteilung wegen einer im Parlament gehaltenen Rede, die eine qualifizierte Holocaust-Leugnung beinhaltet, stellt keine Verletzung von Art 10 EMRK dar. Art 6 EMRK ist im Hinblick auf die Gewährleistung der Unparteilichkeit nicht verletzt, wenn zuletzt ein Spruchkörper über eine Befangenheitsbeschwerde entscheidet, der seinerseits den Anforderungen an die Unparteilichkeit entspricht.
- JST-Slg 2020/2
- Art 10 EMRK
- Art 6 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- EGMR, 03.10.2019, Nr 55225/14, Pastörs ./. Deutschland
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