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Zu wiederholten Entscheidungen über dieselbe bedingte Strafnachsicht bzw Entlassung
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 7
- Zur Erinnerung, 911 Wörter
- Seiten 92-93
- https://doi.org/10.33196/jst202001009201
20,00 €
inkl MwStWerden hinsichtlich derselben bedingten Strafnachsicht bzw Entlassung im zeitlichen Ablauf (versehentlich) wiederholt Entscheidungen getroffen, so gilt – mit Ausnahme einer vorangegangenen Verlängerung der Probezeit und nachfolgender endgültiger Strafnachsicht bzw Entlassung sowie unabhängig von deren Rechtskraft – stets die zeitlich frühere Entscheidung. Zur Bereinigung bedarf es keiner Aufhebung, Nichtigerklärung oder sonstigen Beseitigung der Entscheidung, vielmehr genügt eine klarstellende Dokumentation in den Akten und (formlose) Verständigung des Strafregisteramtes.
- Nimmervoll, Rainer
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2020, 92
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