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Zur obligatorischen Beiziehung von psychiatrischen Sachverständigen im Maßnahmenrecht: Aufgabenteilung, Einwendungen, Abweichungen
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 7
- Aufsatz, 6324 Wörter
- Seiten 32-40
- https://doi.org/10.33196/jst202001003201
20,00 €
inkl MwStIm Maßnahmenrecht ist die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiet der Psychiatrie bereits ab dem Ermittlungsverfahren verpflichtend (§§ 429 Abs 2, 436 StPO). Der folgende Beitrag widmet sich der Stellung des psychiatrischen Sachverständigen bzw dessen Gutachten im Strafverfahren aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie aus Sicht des Beschuldigten. Dabei sollen einige Fragestellungen aufgezeigt werden, die sich von der Bestellung des Sachverständigen bis nach Abschluss des Strafverfahrens ergeben können, insbesondere werden auch die Ablehnungsmöglichkeiten des Beschuldigten ab dem Ermittlungsverfahren beleuchtet.
- Schmollmüller, Lisa
- Lengauer, Siegmar
- JST 2020, 32
- Sachverständigenbestellung
- Privatgutachter
- § 431 StPO
- § 435 StPO
- Einwendungen
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 281 StPO
- § 429 StPO
- § 436 StPO
- § 127 StPO
- § 249 Abs 3 StPO
- § 126 StPO
- § 21 StGB
- freie Beweiswürdigung
- Maßnahmenrecht
- psychiatrische Sachverständige
- § 437 StPO
- § 430 StPO
- § 252 StPO
- (strukturelle) Befangenheit
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