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Gesicherte Entgeltansprüche bei neuerlicher Insolvenz

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Entgeltansprüche eines Arbeitnehmers, die während eines Insolvenzverfahrens entstanden sind, aber wegen ihrer erst späteren Fälligkeit nicht mehr gesichert waren, können bei einem neuerlichen Insolvenzverfahren des ehemaligen Arbeitgebers gesichert sein.

  • LG Graz, 25.05.2018, 43 Cgs 39/18g-5
  • OGH, 24.09.2019, 8 ObS 2/19f
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 6 Abs 1 IESG
  • WBl-Slg 2020/31
  • § 3a Abs 2 Z 5 IESG
  • OLG Graz, 17.01.2019, 6 Rs 67/18x-9

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