Zum Hauptinhalt springen

Urlaubsersatzleistung bei Scheinselbständigkeit

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Einem Arbeitnehmer, der als Scheinselbständiger beschäftigt wird, steht mit der Feststellungklage gem § 228 ZPO ein effizienter Rechtsbehelf zur Verfügung, der die gerichtliche Klärung ermöglicht, ob sein Vertragsverhältnis dem Arbeitsrecht, insbesondere dem UrlG unterliegt. Durch die Geltendmachung des Urlaubsanspruches innerhalb der Verjährungsfrist des § 4 Abs 5 UrlG wird die Verjährung unterbrochen. Insgesamt stehen dem Arbeitnehmer drei Jahre zum Verbrauch eines jeden Jahresurlaubs zur Verfügung.

Diese Rechtslage entspricht dem Art 7 Arbeitszeit-RL und der Rechtsprechung des EUGH in der Rs C-214/16, King.

Die Übertragung eines nicht verbrauchten Urlaubs auf das Folgejahr erfolgt ohne weiteres Zutun, es wird daher automatisch zunächst der alte Urlaub vor dem neuen verbraucht.

  • Art 7 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG
  • OGH, 29.08.2019, 8 ObA 62/18b
  • ASG Wien, 31.01.2018, 35 Cga 72/17i-31
  • § 4 Abs 5 UrlG
  • OLG Wien, 28.08.2018, 10 Ra 26/81v-37
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/30
  • § 1497 ABGB
  • § 1151 ABGB
  • § 10 Abs 3 UrlG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!