Urlaubsersatzleistung bei Scheinselbständigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 34
- Rechtsprechung, 2228 Wörter
- Seiten 97 -99
- https://doi.org/10.33196/wbl202002009701
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Einem Arbeitnehmer, der als Scheinselbständiger beschäftigt wird, steht mit der Feststellungklage gem § 228 ZPO ein effizienter Rechtsbehelf zur Verfügung, der die gerichtliche Klärung ermöglicht, ob sein Vertragsverhältnis dem Arbeitsrecht, insbesondere dem UrlG unterliegt. Durch die Geltendmachung des Urlaubsanspruches innerhalb der Verjährungsfrist des § 4 Abs 5 UrlG wird die Verjährung unterbrochen. Insgesamt stehen dem Arbeitnehmer drei Jahre zum Verbrauch eines jeden Jahresurlaubs zur Verfügung.
Diese Rechtslage entspricht dem Art 7 Arbeitszeit-RL und der Rechtsprechung des EUGH in der Rs C-214/16, King.
Die Übertragung eines nicht verbrauchten Urlaubs auf das Folgejahr erfolgt ohne weiteres Zutun, es wird daher automatisch zunächst der alte Urlaub vor dem neuen verbraucht.
- Art 7 Arbeitszeit-RL 2003/88/EG
- OGH, 29.08.2019, 8 ObA 62/18b
- ASG Wien, 31.01.2018, 35 Cga 72/17i-31
- § 4 Abs 5 UrlG
- OLG Wien, 28.08.2018, 10 Ra 26/81v-37
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/30
- § 1497 ABGB
- § 1151 ABGB
- § 10 Abs 3 UrlG
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